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OM-Checks als Praxisstandards (OM-Praxis A-1.0 bis B-2)

Die Partner der OM haben gemeinsam Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2) entwickelt und verabschiedet, in denen sie ihre gemeinsamen Vorstellungen zum produktiven und gesundheitsgerechten Management beschreiben. Die Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2) sind Praxisstandards und ermöglichen es Betrieben, ihre Potenziale zum jeweiligen Thema des Checks zu erschließen.

 

Das Besondere der OM-Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2):

  • Sie wurden im Konsens aller Partner der Offensive Mittelstand sowie weiterer relevanter Partner zum jeweiligen Thema ein Selbstbewertungsinstrument in Form eines Checks entwickelt und verabschiedet.
  • Sie folgen der gleichen Systematik und Methodik (orientiert am Wertschöpfungsprozess, kontinuierliche Verbesserung, Beschreibung guter Praxis/Stand der Arbeitswissenschaft, jedes Thema auf zwei Seiten, Print und Online).
  • Sie sind ein systematisches Betrachtungsmuster und ein niederschwelliger Einstieg in das jeweilige Thema (auch ein Einstieg in zertifizierte Systeme wie dem INQA-Audit, QM, AMS, ÖKO-Audit, Qualitätssiegel von Institutionen).
  • Jedes Unternehmen kann nach vollständiger Bearbeitung des jeweiligen Checks eine Selbsterklärung ausfüllen und damit dokumentieren, dass es seinen Betrieb zum jeweiligen Thema systematisch gestaltet („CE für das Management“).
  • Weiterführende Praxishilfen sind im Online-Tool hinterlegt.

Vollständigkeitskriterien zur Selbsterklärung

Für die Selbsterklärung der OM-Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2) gibt es folgende Vollständigkeitskriterien:

  • Alle Themen und alle Check-Punkte des OM-Checks wurden komplett bearbeitet. Es darf kein Thema, kein Check-Punkt und keine Maßnahme ausgespart sein – bei allen Maßnahmen und Prozessen ist der jeweilige Handlungsbedarf (Ampel-Bewertung) anzukreuzen.
  • Zehn Maßnahmen wurden in den Maßnahmenplan aufgenommen, beschrieben und nach Dringlichkeit bewertet. Die verantwortliche Person, Zeit und Kontrolle sind festgelegt.
  • Die Selbsterklärung wurde ausgefüllt.

Die Selbsterklärung gilt für zwei Jahre. Die Selbstbewertung sollte dann den Vollständigkeitskriterien entsprechend erneut durchgeführt werden.

Die OM-Checks (OM-Praxis A-1.0 bis B-2) basieren auf dem wissenschaftlichen Ansatz des Arbeitssystems sowie des systemischen Managements. Mehr dazu in: Cernavin, O., Joerißen, T. (2022). Die Grundlagen der OM-Checks (OM-Praxis A-1.0 BIS B-2), Köln: Schriftenreihe Heft 2 der Stiftung "Mittelstand - Gesellschaft - Verantwortung".