Check „Faire Lieferkette" (OM-Praxis A-3.7)
Einsatz für Menschenrechte und einen fairen Wertschöpfungsprozess – ein Selbstbewertungscheck
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Die wachsende Bedeutung von Umwelt- und Menschenrechts-Fragen setzt das Thema Lieferkette auch für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf die Tagesordnung. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besitzt das Thema nun auch einen rechtlichen Rahmen. Das Gesetz zielt seit 2023 zunächst einmal auf große Betriebe, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen (2024: auch für Betriebe ab 1.000 Beschäftigten). KMU unterliegen dem Gesetz also noch nicht direkt. ABER: Wenn KMU Zulieferer eines größeren Unternehmens sind, sind auch sie zumindest mittelbar betroffen, weil auch sie dann ihre Sorgfaltspflicht nach LkSG nachweisen müssen.
Mit dem OM-Check können vor allem Unternehmer und Führungskräfte kleiner und mittlerer Betriebe systematisch die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette überprüfen und organisieren. Der OM-Check ist als Praxisstandard auch für Führungskräfte von Abteilungen oder Teams in größeren Unternehmen sowie betriebliche Interessenvertretungen geeignet.
Dieser OM-Check ist ein von allen OM-Partnern getragener Praxisstandard für die systematische Berücksichtigung der Organisation der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von KMU.
Themen des OM-Checks sind:
- Voraussetzungen für eine faire Lieferkette
- Gestaltung einer fairen Lieferkette
- Menschenrecht achten und sozial engagieren